Aktivitäten Sommer
Baumseilgarten
4-5 Stunden
Auswärts
Billard
2 Stunden
Auswärts
Bogenjagt
4 Stunden
Auswärts
Burg Hohenwerfen
4-5 Stunden
Auswärts
Canyoning
4-5 Stunden
Auswärts
Eggdrop
1 ,5 Stunden
Hotel
Eisriesenwelt
4-5 Stunden
Auswärts
Fackelwanderung
2 Stunden
Hotel
Flag Football
2 Stunden
Hotel
Flossbau
2 Stunden
Hotel
Flying-Fox
4 – 5 Stunden
Auswärts
Soccer Golf
3 Stunden
Auswärts
Geisterberg St. Johann
4 – 5 Stunden
Auswärts
High V
2 Stunden
Hotel
Kegeln
2 Stunden
Auswärts
Teambuilding
3,5 Stunden
Hotel
Kistenturmbau
2 Stunden
Hotel
Liechtensteinklamm
3 Stunden
Auswärts
Mission in Space
2 Stunden
Hotel
Mountain Cart
4 Stunden
Auswärts
Mountainbike Tour
2 Stunden
Auswärts
Rafting
4-5 Stunden
Auswärts
Salzbergwerk
4 – 5 Stunden
Auswärts
Train for Fun
1,5 Stunden
Hotel
Slackline mit Guide
2 Stunden
Hotel
Sommerrodelbahn
3 – 4 Stunden
Auswärts
Stadt Salzburg / Festung
Tagesausflug
Auswärts
Stausee Kaprun
Tagesausflug
Auswärts
Teambuilding
3,5 Stunden
Hotel
Bauerhofführung mit Brotbacken
3 Stunden
Auswärts
Tryout Survival
2 Stunden
Hotel
Wald und Naturpädagogik
1,5 Stunden
Hotel
Zorbing
2 – 3 Stunden
Auswärts
Zumba Tryout
2 – 3 Stunden
Hotel
Hinweis zu vermittelten Aktivprogrammen
Das Jugendhotel bietet seinen Gästen die Möglichkeit, über die Website bzw. im Rahmen der Buchung
Aktivprogramme, insbesondere Sport-, Freizeit- und Ausflugsangebote, zuzubuchen.
Diese Aktivprogramme werden – sofern nicht ausdrücklich als Eigenleistung des Jugendhotels gekennzeichnet –
nicht vom Jugendhotel selbst erbracht, sondern von eigenständigen, gewerblich befugten Drittanbietern
(Fremdunternehmen) durchgeführt. Das Jugendhotel wird in diesem Zusammenhang ausschließlich als Vermittler tätig.
Der jeweilige Vertrag über die Durchführung der Aktivprogramme kommt unmittelbar zwischen den Teilnehmern
bzw. der Gruppe und dem jeweiligen Fremdunternehmen zustande. Das Jugendhotel ist nicht Vertragspartner
der gebuchten Aktivprogramme. Die ausführenden Fremdunternehmen sind keine Erfüllungsgehilfen des
Jugendhotels im Sinne des § 1313a ABGB. Eine Zurechnung ihres Verhaltens zum Jugendhotel erfolgt nicht.
Das Jugendhotel haftet im Zusammenhang mit den vermittelten Aktivprogrammen ausschließlich für eigenes
Auswahlverschulden hinsichtlich des jeweiligen Fremdunternehmens. Eine darüber hinausgehende Haftung
des Jugendhotels ist ausgeschlossen, insbesondere für:
- die ordnungsgemäße oder mangelfreie Durchführung der Aktivprogramme,
- die Einhaltung von Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorschriften durch den Anbieter,
- die Auswahl, Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von Ausrüstung,
- Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, insbesondere Verletzungen, Unfälle, Folgeschäden oder sonstige Schadensereignisse im Zusammenhang mit den Aktivprogrammen.
Allfällige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den gebuchten Aktivprogrammen sind ausschließlich direkt
gegenüber dem jeweiligen Fremdunternehmen geltend zu machen. Die Verantwortung für die Planung,
Organisation und Durchführung der Aktivprogramme sowie für die Einhaltung sämtlicher sicherheitsrelevanter
Vorschriften liegt ausschließlich beim jeweiligen Fremdunternehmen.
Eine allfällige Verrechnung der Aktivprogramme über das Jugendhotel erfolgt ausschließlich aus
organisatorischen Gründen. Hierdurch wird keine eigene Leistungspflicht des Jugendhotels begründet,
und es erfolgt keine Übernahme von Haftung für die vermittelten Leistungen.
Die Teilnahme an den Aktivprogrammen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer sind verpflichtet,
die jeweiligen Teilnahmebedingungen, Sicherheitsanweisungen und Eignungsvoraussetzungen der Fremdanbieter
zu beachten.
