Aktivitäten Winter
Eislaufen
2-3 Stunden
Auswärts
High V
2 Stunden
Hotel
Iglubau
2 Stunden
Hotel
Pferdeschlittenfahrt
3 Stunden
Auswärts
Kegeln
2 Stunden
Auswärts
Kistenturmbau
2 Stunden
Hotel
Lawinenkunde
1,5 Stunden
Hotel
Rodeln
3-4 Stunden
Auswärts
Schneeschuhwanderung
2-3 Stunden
Auswärts
Skifahren
Ganztägig
Auswärts
Wasserwelt / Therme
3-4 Stunden
Auswärts
Zipflbob Bahnbau
2 Stunden
Auswärts
Hinweis zu vermittelten Aktivprogrammen
Das Jugendhotel bietet seinen Gästen die Möglichkeit, über die Website bzw. im Rahmen der Buchung
Aktivprogramme, insbesondere Sport-, Freizeit- und Ausflugsangebote, zuzubuchen.
Diese Aktivprogramme werden – sofern nicht ausdrücklich als Eigenleistung des Jugendhotels gekennzeichnet –
nicht vom Jugendhotel selbst erbracht, sondern von eigenständigen, gewerblich befugten Drittanbietern
(Fremdunternehmen) durchgeführt. Das Jugendhotel wird in diesem Zusammenhang ausschließlich als Vermittler tätig.
Der jeweilige Vertrag über die Durchführung der Aktivprogramme kommt unmittelbar zwischen den Teilnehmern
bzw. der Gruppe und dem jeweiligen Fremdunternehmen zustande. Das Jugendhotel ist nicht Vertragspartner
der gebuchten Aktivprogramme. Die ausführenden Fremdunternehmen sind keine Erfüllungsgehilfen des
Jugendhotels im Sinne des § 1313a ABGB. Eine Zurechnung ihres Verhaltens zum Jugendhotel erfolgt nicht.
Das Jugendhotel haftet im Zusammenhang mit den vermittelten Aktivprogrammen ausschließlich für eigenes
Auswahlverschulden hinsichtlich des jeweiligen Fremdunternehmens. Eine darüber hinausgehende Haftung
des Jugendhotels ist ausgeschlossen, insbesondere für:
- die ordnungsgemäße oder mangelfreie Durchführung der Aktivprogramme,
- die Einhaltung von Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorschriften durch den Anbieter,
- die Auswahl, Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von Ausrüstung,
- Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, insbesondere Verletzungen, Unfälle, Folgeschäden oder sonstige Schadensereignisse im Zusammenhang mit den Aktivprogrammen.
Allfällige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den gebuchten Aktivprogrammen sind ausschließlich direkt
gegenüber dem jeweiligen Fremdunternehmen geltend zu machen. Die Verantwortung für die Planung,
Organisation und Durchführung der Aktivprogramme sowie für die Einhaltung sämtlicher sicherheitsrelevanter
Vorschriften liegt ausschließlich beim jeweiligen Fremdunternehmen.
Eine allfällige Verrechnung der Aktivprogramme über das Jugendhotel erfolgt ausschließlich aus
organisatorischen Gründen. Hierdurch wird keine eigene Leistungspflicht des Jugendhotels begründet,
und es erfolgt keine Übernahme von Haftung für die vermittelten Leistungen.
Die Teilnahme an den Aktivprogrammen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer sind verpflichtet,
die jeweiligen Teilnahmebedingungen, Sicherheitsanweisungen und Eignungsvoraussetzungen der Fremdanbieter
zu beachten.
